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    Diese Übersetzung wird aus Gründen der Zweckmäßigkeit zur Verfügung gestellt. Maßgeblicher Vertragstext ist die englische Fassung unter vemcogroup.com/terms. Bei Abweichungen hat die englische Fassung Vorrang, vgl. Anlage 8.

    Dies sind die Online-Abonnementbedingungen für die VEMCO Analytics Solution — Software, Hardware und Dienstleistungen. Sie gelten für online über vemcogroup.com aufgegebene Bestellungen, einschließlich über den Vemco Solution Advisor, sowie für Bestellungen, die durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurden. Sie sind jeder Auftragsbestätigung beigefügt.

    Version 1.29. Vemco Group A/S, CVR 32 07 62 11, Røde Banke 77, 7000 Fredericia, Dänemark. Fragen: contact@vemcogroup.com oder +45 76 22 11 46. Die Preise der einzelnen Pakete sind auf unserer Preisseite veröffentlicht.


    TEIL A — ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

    A.1 Anwendungsbereich. Diese Online-Abonnementbedingungen (die "Bedingungen") regeln Bestellungen der VEMCO Analytics Solution, die online über vemcogroup.com (einschließlich des Vemco Solution Advisor) aufgegeben oder anderweitig von Vemco durch schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt werden.

    A.2 Bestellung und Auftragsbestätigung. Der Kunde gibt eine Bestellung auf, in der er, soweit einschlägig, Folgendes angibt: die Softwarepakete und Mengen (Geräte, Filialen, Standorte), das Hardwaremodell (Kauf oder HaaS-Miete), etwaige optionale Supportpläne, die HaaS-Abrechnungsfrequenz, den Rhythmus der Business Reviews sowie die Lieferangaben. Der Vertrag zwischen Vemco und dem Kunden (der "Vertrag") kommt zustande, wenn Vemco seine schriftliche Auftragsbestätigung (die "Auftragsbestätigung") ausstellt. Die Auftragsbestätigung, diese Bedingungen und die Anlagen bilden zusammen den Vertrag; eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

    A.3 Nur Geschäftskunden. Der Service wird ausschließlich Geschäftskunden angeboten. Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und nicht als Verbraucher handelt.

    A.4 Annahme der Bedingungen. Mit der Aufgabe einer Bestellung und jedenfalls mit der Entgegennahme oder Nutzung des Service akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. Es gilt die Fassung der Bedingungen, die der Auftragsbestätigung beigefügt ist (oder in ihr in Bezug genommen wird). Eigene Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn in der Bestellung oder einer Bestellanforderung auf sie verwiesen wird.

    A.5 Rangfolge. Im Falle von Widersprüchen gelten die Dokumente in folgender Reihenfolge (höchstrangig zuerst): die Auftragsbestätigung; diese Bedingungen (Teil B); Anlage 1 (Leistungsbeschreibung und Softwarepakete); Anlage 2 (Service Levels und Support); Anlage 3 (Hardwarebedingungen); Anlage 4 (Auftragsverarbeitungsvertrag); Anlage 5 (Sicherheits- und Compliance-Dokumentation); Anlage 6 (Versicherungsnachweise); Anlage 7 (Entgelte und Leistungsverzeichnis/BOQ); Anlage 8 (Vertragspartner und Gerichtsstand).

    A.6 Wesentliche kommerzielle Bedingungen (Zusammenfassung). Zur leichteren Orientierung: Erstlaufzeit 12 Monate mit automatischer Verlängerung um jeweils 12 Monate und 12 Monaten Kündigungsfrist (Ziffer 7); Software-Abonnementgebühren werden 12 Monate im Voraus in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar (Ziffer 8); HaaS-Miete gemäß Anlage 3.3 (Mindestlaufzeit 36 Monate je Einheit, Kaution in Höhe von 3 × der monatlichen Miete, Abrechnung alle 6 oder 12 Monate im Voraus); Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden (Ziffer 9). Die vollständigen Bestimmungen in Teil B gehen dieser Zusammenfassung vor.

    TEIL B — HAUPTBEDINGUNGEN

    1. Begriffsbestimmungen

    "Vertrag" bezeichnet die Auftragsbestätigung, diese Hauptbedingungen und sämtliche Anlagen.

    "Kundendaten" bezeichnet alle von der Ausrüstung erfassten oder anderweitig an die Plattform übermittelten, von ihr erzeugten oder in ihr im Auftrag des Kunden gespeicherten Daten, einschließlich Zähldaten, Belegungsdaten, Tracking-Daten, hochgeladener Inhalte, Konfigurationen, Dashboards und Berichte.

    "Dokumentation" bezeichnet die Benutzerhandbücher, technischen Unterlagen und Online-Hilfen von Vemco zur Plattform in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

    "Ausrüstung" bezeichnet die im Leistungsverzeichnis (Anlage 7) aufgeführten Sensoren, IoT-Geräte und zugehörige Hardware, unabhängig davon, ob gekauft oder gemietet.

    "Plattform" / "Service" bezeichnet die VEMCO Analytics Solution als cloudgehosteten Softwaredienst, einschließlich der abonnierten Softwarepakete (Anlage 1), des Hostings, der Wartung und des Supports.

    "Servicebeginndatum" bezeichnet das Datum, an dem nach Kalibrierung und Validierung der Datenzugriff für den ersten Installationsstandort hergestellt ist.

    "Abonnementjahr" bezeichnet jeden aufeinanderfolgenden Zeitraum von 12 Monaten, beginnend mit dem Servicebeginndatum oder dessen Jahrestag.

    "Nutzer" bezeichnet die Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer des Kunden, die zur Nutzung der Plattform berechtigt sind.

    2. Der Service

    2.1 Vemco stellt die Plattform, die abonnierten Softwarepakete sowie das zugehörige Hosting, die Wartung und den Support während der Laufzeit im Wesentlichen gemäß Anlage 1, Anlage 2 und der Dokumentation bereit.

    2.2 Hosting und Datenlokalisierung. Die Plattform wird auf redundanter Infrastruktur bei Amazon Web Services (AWS) gehostet. Für Kunden im EU/EWR-Raum erfolgt das Hosting in der AWS-Region Frankfurt (Deutschland). Für Kunden in Ländern, deren Recht eine lokale Datenhaltung vorschreibt, hostet Vemco die Umgebung des Kunden in einer lokalen AWS-Region in diesem Land, sofern AWS dort verfügbar ist; ist keine lokale AWS-Region verfügbar, vereinbaren die Parteien in der Auftragsbestätigung die nächstgelegene konforme Region. Sämtliche Kundendaten werden ausschließlich in der Hosting-Umgebung von Vemco gespeichert, mit Ausnahme der digitalen Grundrisse unter VemMaps, die gemäß Ziffer 3.6 vom Kartierungs-Lizenzgeber von Vemco gehostet werden.

    2.3 Auf die erfassten Daten kann über die Plattform von der eigenen IT-Ausstattung des Kunden aus zugegriffen werden und/oder, sofern VemFusion abonniert ist, per API-Integration in die Business-Intelligence- (BI), POS- oder ERP-Systeme des Kunden.

    2.4 Vemco hält die Plattform während der gesamten Laufzeit aktuell und kann neue Funktionen, Werkzeuge und Hardwareoptionen einführen, die Funktionalität, Genauigkeit und Analysemöglichkeiten verbessern. Updates dürfen die Funktionalität der abonnierten Pakete nicht wesentlich beeinträchtigen.

    2.5 Die Lieferung folgt dem Standard-Onboarding-Prozess von Vemco: Auftragsbestätigung und technische Abstimmung; Vorkonfiguration und Qualitätsprüfung aller Geräte; weltweiter Versand über nachverfolgbare Logistikpartner; Vor-Ort-Installation durch zertifizierte Installateure oder lokale Partner mit technischem Fernsupport; Kalibrierung und Datenvalidierung vor der Inbetriebnahme; Softwarekonfiguration und Kunden-Onboarding durch einen Customer Success Manager; individuelle Dashboards und Berichte; sowie fortlaufende Geschäftsoptimierung.

    2.6 Servicekontinuität. Vemco stellt ein abonniertes Paket während eines Abonnementjahres, für das Entgelte gezahlt wurden, nicht ein. Stellt Vemco eine wesentliche Funktion eines abonnierten Pakets ein, teilt Vemco dies mindestens 6 Monate im Voraus schriftlich mit und stellt ohne zusätzliche Kosten im Wesentlichen gleichwertige Funktionalität bereit. Vemco unterhält eine öffentliche Statusseite (status.vemcogroup.com), die die aktuelle Verfügbarkeit, Wartungen und den Vorfallsverlauf ausweist.

    2.7 On-Premise-Bereitstellung (Ausnahmefall). Der Service wird als SaaS erbracht. Die SaaS-Umgebung von Vemco wird jährlich unabhängigen Penetrationstests und fortlaufendem Schwachstellen-Scanning unterzogen (Ziffer 12.2) und erfordert keinerlei Serverwartung durch den Kunden. Eine selbst gehostete (On-Premise-)Bereitstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich — typischerweise bei Behörden, Finanzinstituten oder vergleichbaren Organisationen mit zwingenden Selbsthosting-Anforderungen — und ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten On-Premise-Nachtrags, der in der Auftragsbestätigung vereinbart wird und mindestens Folgendes umfasst: Lizenzschlüssel- und Bereitstellungskontrollen (benannte Server und Standorte), die alleinige Verantwortung des Kunden für Sicherheit, Verfügbarkeit und Wartung der Hosting-Umgebung, Bereitstellung und verpflichtende Anwendung von Updates, Prüfrechte gemäß Ziffer 17.3 sowie angepasste Entgelte. Ohne einen solchen Nachtrag wird der Service ausschließlich als SaaS erbracht.

    3. Abonnement und Lizenz

    3.1 Vorbehaltlich der Zahlung der jeweiligen Entgelte gewährt Vemco dem Kunden während der Laufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites Recht, auf die Plattform und die abonnierten Pakete für die internen Geschäftszwecke des Kunden zuzugreifen und sie zu nutzen, und zwar für die in der Auftragsbestätigung genannte Anzahl von Geräten, Filialen und Standorten.

    3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt und gestattet Dritten nicht: (a) den Service zu verkaufen, weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder Dritten außerhalb der Nutzer zugänglich zu machen; (b) die Plattform zu kopieren, zu ändern oder Bearbeitungen davon zu erstellen; (c) Reverse Engineering zu betreiben oder zu versuchen, Quellcode zu extrahieren, außer soweit zwingendes Recht dies erlaubt; (d) den Service zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu nutzen; oder (e) Nutzungsgrenzen oder Sicherheitskontrollen zu umgehen.

    3.3 Erweiterungen (Laufzeitangleichung). Paketstufen, Funktionen und Zusatzmodule sind in Anlage 1 beschrieben. Der Kunde kann jederzeit Geräte, Lizenzen, Standorte oder Pakete durch eine schriftliche Erweiterungsbestellung hinzufügen — eine aktualisierte Auftragsbestätigung, eine neue Auftragsbestätigung mit Bezug auf diesen Vertrag oder eine zwischen den Parteien ausgetauschte E-Mail-Bestätigung. Eine erneute Unterzeichnung dieser Bedingungen ist nicht erforderlich; die Erweiterung unterliegt diesem Vertrag. Zusätzliche Entgelte werden anteilig für den verbleibenden Teil des laufenden Abonnementjahres in Rechnung gestellt, sodass alle Abonnements dasselbe Verlängerungsdatum haben, und verlängern sich danach gemeinsam mit dem bestehenden Abonnement und werden jährlich im Voraus abgerechnet. Eine Erweiterung setzt die Laufzeit nicht neu in Gang und verlängert nicht die Kündigungsfrist bestehender Abonnements; durch Erweiterung hinzugefügte HaaS-Einheiten haben ab Inbetriebnahme ihre eigene Mindestmietdauer von 36 Monaten je Einheit (Anlage 3.3). Herabstufungen werden zu Beginn des nächsten Abonnementjahres wirksam.

    3.4 Proof of Concept (PoC). Die Parteien können in der Auftragsbestätigung vereinbaren, dass eine Bestellung ein Proof of Concept mit begrenztem Umfang (Standorte, Sensoren, Dauer) und einem einmaligen PoC-Entgelt ist. Für PoC-Bestellungen gilt: (a) es gilt keine Mindestlaufzeit — einschließlich der 36-monatigen HaaS-Mindestlaufzeit — und jede Partei kann den PoC mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich beenden; (b) das PoC-Entgelt wird in Rechnung gestellt, sobald der Datenfluss für die PoC-Standorte aktiv ist, und ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar; (c) Sensoren werden zu Mietbedingungen bereitgestellt (Anlage 3.3, ausgenommen die Mindestlaufzeit), sofern sie nicht gekauft werden; (d) die Standard-Service-Levels (Anlage 2) und, sofern die Voraussetzungen der Ziffer 5 erfüllt sind, die Genauigkeitszusage gelten während des PoC; (e) geht der Kunde innerhalb von 6 Monaten nach Ende des PoC zu einem vollständigen Rollout über, wird das PoC-Entgelt auf die Rollout-Entgelte angerechnet, und erwirbt der Kunde die PoC-Ausrüstung, werden die während des PoC gezahlten Mietentgelte auf den Kaufpreis der Ausrüstung angerechnet; und (f) wird der PoC weder umgewandelt noch verlängert, endet er automatisch mit Ablauf des vereinbarten PoC-Zeitraums, und gemietete Ausrüstung wird gemäß Anlage 3 zurückgegeben.

    3.5 Verbundene Unternehmen, Franchisenehmer und Konzernstrukturen. Sofern in der Auftragsbestätigung vereinbart, können verbundene Unternehmen oder Franchisenehmer des Kunden unter dem Vertrag bestellen; jede solche Bestellung begründet einen gesonderten Vertrag zwischen Vemco und dem bestellenden Unternehmen zu den Bedingungen dieses Vertrages, und der Kunde haftet nicht für die Verpflichtungen seiner verbundenen Unternehmen oder Franchisenehmer (und diese nicht für die des Kunden), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Plattform unterstützt Über-/Untergeordnete Kontostrukturen: Dem Kunden (übergeordnet) kann Einsicht in Daten konzernweit auf aggregierter Ebene, Regionsebene oder Standortebene gewährt werden, während jede lokale Einheit (untergeordnet) nur auf die an ihren eigenen Standorten erfassten Daten zugreift, vorbehaltlich der erforderlichen Berechtigungen der lokalen Einheit für ihre Standorte.

    3.6 VemMaps — Kartierungstechnologie. Die Plattform enthält Vemcos eigene proprietäre Karten- und Tracking-Visualisierungen — einschließlich 2D-Tracking-Karten, metrischer Karten und Heatmaps zur Darstellung von Sensordaten —, die geistiges Eigentum von Vemco gemäß Ziffer 17 sind und nicht dem übrigen Inhalt dieser Ziffer 3.6 unterliegen. Darüber hinaus werden die erweiterten Funktionen von VemMaps — interaktive 2D- und 3D-Karten, vollständige Gebäude- und Anlagendigitalisierung sowie Wegeführung, mit über SDK-Integration auf den Karten dargestellten Sensordaten — durch führende Indoor-Mapping-Technologie eines Dritten ermöglicht, die Vemco im Rahmen einer Enterprise- (White-Label-)Vereinbarung lizenziert und in die Plattform integriert hat. Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für diese Drittanbieter-Funktionalität und die digitalen Grundrisse, sofern VemMaps abonniert ist: (a) Digitalisierungsbefugnis. Der Kunde sichert zu, dass er die zu digitalisierenden Objekte besitzt oder mietet, dass er berechtigt ist, die Grundrisse digitalisieren zu lassen, und er genehmigt die Speicherung der digitalen Grundrisse auf den Servern des Kartenanbieters in Kanada und den Vereinigten Staaten; die Zusagen zur Datenlokalisierung in den Ziffern 2.2 und 11.3 gelten für alle übrigen Kundendaten. Grundrisse enthalten Gebäudelayoutdaten, keine personenbezogenen Daten. (b) Materialien. Der Kunde räumt Vemco und dessen Kartierungs-Lizenzgeber das Recht ein, vom Kunden bereitgestellte Grundrisse, Zeichnungen und zugehörige Materialien zur Erstellung, Pflege und Aktualisierung der digitalen Karten zu verwenden, einschließlich zur Verbesserung der automatisierten Digitalisierungssoftware; der Kunde sichert zu, zur Bereitstellung solcher Materialien berechtigt zu sein. (c) Lizenzbeschränkungen. Auf Kartenfunktionalität und Grundrisse darf ausschließlich über die Plattform für interne Geschäftszwecke des Kunden zugegriffen werden; der Kunde darf Grundrisse oder Kartenfunktionalität nicht eigenständig verbreiten, Schutzrechtsvermerke nicht entfernen, Sicherheitsvorkehrungen nicht umgehen, die Kartensoftware nicht beeinträchtigen und sie weder zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren noch Bearbeitungen davon erstellen, und hat sicherzustellen, dass seine Nutzer dies ebenfalls einhalten. (d) Eigentum. Die Kartensoftware und alle von ihr erzeugten Werke verbleiben im Eigentum des Lizenzgebers von Vemco; der Kunde erhält bei Beendigung die Grundrisse seiner eigenen Objekte in einem Standarddateiformat (z. B. geoJSON/IMDF). Rückmeldungen zur Kartenfunktionalität dürfen von Vemco und dessen Lizenzgeber uneingeschränkt genutzt werden. (e) Keine unmittelbare Haftung des Lizenzgebers. Der Kartierungs-Lizenzgeber von Vemco trägt gegenüber dem Kunden, dessen verbundenen Unternehmen oder Nutzern keine unmittelbare Verantwortung oder Haftung; der Kunde kann hinsichtlich VemMaps ausschließlich Vemco nach diesem Vertrag in Anspruch nehmen, und der Lizenzgeber von Vemco ist vorgesehener Drittbegünstigter dieser Ziffer 3.6 und berechtigt, sie durchzusetzen. (f) Support. Sämtlicher Support für VemMaps wird von Vemco gemäß Anlage 2 erbracht. (g) VemMaps Connect. Wird der eigene bestehende Kartierungs-Workspace des Kunden in der Plattform dargestellt (VemMaps Connect), sichert der Kunde zu, berechtigt zu sein, Vemco API-Zugriff auf diesen Workspace zu gewähren, bleibt für sein eigenes Kartierungsabonnement und die dafür anfallenden Entgelte verantwortlich und erkennt an, dass Vemco nicht für die Verfügbarkeit des Kartendienstes des Kunden verantwortlich ist; läuft das eigene Kartierungsabonnement des Kunden aus oder wird der Zugriff widerrufen, wird die Kartendarstellung in der Plattform ausgesetzt, während die Abonnementgebühren für die Plattform unverändert weiterlaufen. (h) Stufen und Mindestlaufzeiten. VemMaps Data, Complete und Connect sind Zusatzmodule, die ein aktives Plattformabonnement voraussetzen; VemMaps Solo kann eigenständig bereitgestellt werden, wo angeboten. VemMaps Complete hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten je Standort; die Kündigung eines Standorts vor Ablauf seiner Mindestlaufzeit richtet sich nach Ziffer 7, und die Entgelte für den Rest der Mindestlaufzeit bleiben geschuldet.

    4. Ausrüstung — Kauf oder Miete

    4.1 Der Kunde wählt in der Bestellung das Hardwaremodell (wie in der Auftragsbestätigung angegeben): Kauf, Miete (Hardware-as-a-Service) oder Mietkauf. Die detaillierten Bedingungen der Modelle, einschließlich Gewährleistung, Austausch, Gefahrtragung und Rückgabe, sind in Anlage 3 geregelt.

    4.2 Kauf. Das Eigentum an gekaufter Ausrüstung geht mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Die Gefahr geht mit der Lieferung über. Für gekaufte Ausrüstung gilt die von Vemco weitergereichte Herstellergarantie (Anlage 3).

    4.3 Miete (HaaS). Gemietete Ausrüstung bleibt jederzeit alleiniges Eigentum von Vemco und wird während der gesamten Mietdauer von Vemco gewartet. Der Kunde darf gemietete Ausrüstung weder veräußern, verpfänden, belasten noch den Besitz daran aufgeben und hat sie bei Beendigung gemäß Anlage 3 zurückzugeben. Defekte Mietgeräte werden von Vemco bei normalem Gebrauch kostenfrei ersetzt. Die kommerziellen HaaS-Bedingungen — Mindestmietdauer, Kaution und Abrechnungsfrequenz — sind in Anlage 3.3 geregelt.

    4.4 Produktqualität. Vemco liefert ausschließlich Qualitätsprodukte, die auf eine jahrelange Lebensdauer ausgelegt sind. Alle von Vemco angebotenen Sensormodelle werden intern Belastungstests unterzogen und vor der Freigabe zum Verkauf in realen Betriebsumgebungen validiert.

    4.5 Installation, Verkabelung, Kalibrierung und Inbetriebnahme werden gemäß Auftragsbestätigung/Leistungsverzeichnis (Anlage 7) berechnet. Der Datenzugriff wird für jeden Standort hergestellt, sobald Installation und Kalibrierung für diesen Standort abgeschlossen und validiert sind.

    4.6 Technologieauswahl. Vemco arbeitet mit den neuesten Sensor- und IoT-Technologien und ist fortlaufend bestrebt, die besten, präzisesten und zuverlässigsten am Markt verfügbaren Technologien zu beziehen, damit der Kunde jederzeit verlässliche und genaue Daten erhält. Vemco bestimmt, welche Sensortypen und -modelle am besten zum Projekt passen. Sensortypen und -modelle können von Standort zu Standort variieren, bedingt durch Erfassungsbereich, Deckenhöhe und Montagebedingungen, die gewünschte Lösung sowie die Verfügbarkeit neuerer, verbesserter Modelle — jeweils zum Verkauf freigegeben gemäß Ziffer 4.4.

    4.7 Firmware und Hardware-Lebenszyklus. Vemco pflegt und aktualisiert die Firmware der Ausrüstung häufig mit den neuesten getesteten Firmwareversionen, nach Möglichkeit aus der Ferne; der Kunde darf solche Updates weder blockieren noch verzögern. Für gemietete Ausrüstung (einschließlich Mietkauf während der Mietlaufzeit) kann Vemco nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den Kunden Geräte durch gleichwertige oder bessere Modelle beliebiger Marken ersetzen, um Leistung und Genauigkeit zu erhalten; ein solcher Austausch berührt die vereinbarten Entgelte nicht. Für gekaufte Ausrüstung erfolgt die Firmwarepflege während der Gewährleistungsfrist oder im Rahmen eines jährlichen Wartungsvertrags, und ein Hardwareaustausch findet im Rahmen der Gewährleistung oder nach gesonderter Vereinbarung statt.

    5. Genauigkeits- und Leistungszusage

    5.1 Lösungsdesign. Vemco berät zu Auswahl, Anzahl, Platzierung und Montage der Sensoren, sodass die Lösung auf eine Zählgenauigkeit von mindestens 96 % ausgelegt ist. Ziel von Vemco ist, dass die gelieferten Daten — und die Entscheidungen, die der Kunde auf ihrer Grundlage trifft — zutreffend sind.

    5.2 Voraussetzungen. Die Genauigkeitszusage dieser Ziffer 5 gilt nur, sofern: (a) das Lösungsdesign (Sensormodelle, Mengen und Platzierung) von Vemco empfohlen oder freigegeben wurde; und (b) Installation und Kalibrierung von Vemco oder einem von Vemco zertifizierten Partner durchgeführt wurden. Wählt der Kunde eigene Sensormodelle oder ein eigenes Installationsdesign entgegen oder ohne die Beratung von Vemco oder setzt er nicht zertifizierte Installateure ein, gilt die Genauigkeitszusage für die betroffenen Standorte nicht.

    5.3 Überprüfung. Die Genauigkeit wird durch einen Validierungstest über einen Zeitraum von 24 Stunden je Messpunkt überprüft, bei dem die Sensordaten mit validierten Referenzzählungen verglichen werden. Im Validierungstest ist eine maximale Abweichung (Fehlerquote) von 10 % zulässig.

    5.4 Nachbesserung — von Vemco gelieferte und installierte Sensoren. Wurden die betroffenen Sensoren von Vemco verkauft oder vermietet UND von Vemco oder einem von Vemco zertifizierten Partner installiert und wird die zulässige Abweichung überschritten, hat Vemco ohne zusätzliche Kosten und in folgender Reihenfolge: (a) die betroffenen Sensoren neu zu kalibrieren; (b) falls die Abweichung fortbesteht, eine Umplatzierung der betroffenen Sensoren zu empfehlen und durchzuführen; und (c) falls die Abweichung auch nach der Umplatzierung fortbesteht, die betroffenen Sensoren auszutauschen. Nach jedem Nachbesserungsschritt wird der Validierungstest wiederholt.

    5.5 Kostenpflichtige Kalibrierungs- und Validierungsarbeiten. Die Nachbesserung nach Ziffer 5.4 ist nur für Sensoren enthalten, die sowohl von Vemco geliefert (verkauft oder vermietet) als auch von Vemco oder einem von Vemco zertifizierten Partner installiert wurden. In allen anderen Fällen — einschließlich vom Kunden oder Dritten gelieferter oder von nicht zertifizierten Installateuren installierter Sensoren — werden Neukalibrierung, Umplatzierung, erneute Validierung oder sonstige genauigkeitsbezogene Arbeiten nach Aufwand zu den jeweils geltenden Stundensätzen von Vemco abgerechnet. Darüber hinaus wird jede Kalibrierung oder Datenvalidierung, die über die Erstinbetriebnahme und die eingeschlossene Nachbesserung nach Ziffer 5.4 hinaus personelle Ressourcen erfordert — etwa vom Kunden angeforderte Neukalibrierung, erneute Validierung nach Veränderungen am Standort oder manuelle Datenvalidierung —, zu den jeweils geltenden Stundensätzen von Vemco oder nach schriftlichem Angebot berechnet.

    5.6 Die Nachbesserungsschritte in Ziffer 5.4 stellen den alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden bei Nichteinhaltung der Genauigkeitszusage dar. Die Genauigkeit setzt voraus, dass die Standortbedingungen im Wesentlichen unverändert bleiben; bauliche Veränderungen, Umzüge oder Umgebungsänderungen an einem Standort nach der Validierung können eine erneute Validierung erfordern, die gemäß Auftragsbestätigung berechnet wird (Ziffer 5.5).

    6. Pflichten des Kunden

    6.1 Der Kunde hat: (a) sicheren und rechtzeitigen Zugang zu Installationsorten, Strom und Netzwerkkonnektivität nach den angemessenen Vorgaben von Vemco zu gewähren; (b) den Service im Einklang mit dem Vertrag, der Dokumentation und geltendem Recht zu nutzen; (c) für Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer einzustehen; (d) die Vertraulichkeit der Zugangsdaten zu wahren; und (e) Vemco unverzüglich über jede unbefugte Nutzung zu informieren.

    6.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Einsatz der Sensoren an jedem Installationsstandort dem geltenden lokalen Recht entspricht, einschließlich etwaiger Beschilderungs- oder Hinweispflichten. Vemco stellt zur Unterstützung einer solchen Einhaltung angemessene Unterlagen bereit (Anlagen 4 und 5).

    6.3 Fernzugriff zu Wartungszwecken. Zur Durchführung von Massen-Firmware-Updates, Kalibrierung, Konnektivitätsprüfungen und Support (Ziffern 4.7 und 5, Anlage 2) strebt Vemco einen sicheren Fernzugriff auf die Sensoren rund um die Uhr an. Der Zugang wird je Standort nach Maßgabe der Auftragsbestätigung oder während des Onboardings mit einer der folgenden Methoden eingerichtet: (a) der Device Manager von Vemco — eine vom Sensor ausgehende Verbindung über einen Reverse Proxy, die ausschließlich Zugriff auf die eigene Weboberfläche des Sensors und niemals auf das Netzwerk des Kunden gewährt; (b) eine vom Kunden bereitgestellte VPN-Verbindung; oder (c) sofern Support auf Desktop-Ebene erforderlich ist, eine begleitete Fernsitzung (z. B. TeamViewer), bei der der Kunde als Supervisor fungiert und den Desktop-Zugriff gewährt. Sämtlicher Fernzugriff ist rollenbasiert, auf autorisiertes Vemco-Personal beschränkt, erfolgt ausschließlich zur Leistungserbringung und wird gemäß dem ISMS von Vemco protokolliert (Anlage 5).

    6.4 Folgen eingeschränkten Zugangs. Schränkt der Kunde den vereinbarten Fernzugriff ein, blockiert er ihn oder gewährt er ihn nicht, gilt, soweit die Leistungserbringung von Vemco dadurch verhindert oder verzögert wird: dadurch erforderliche Vor-Ort-Einsätze und Mehraufwände sind zu den jeweils geltenden Stundensätzen von Vemco zu vergüten, und die Service-Level- und Genauigkeitszusagen von Vemco sind für die betroffenen Sensoren bis zur Wiederherstellung des Zugangs ausgesetzt.

    7. Laufzeit und Beendigung

    7.1 Der Vertrag tritt mit Ausstellung der Auftragsbestätigung durch Vemco in Kraft und läuft für eine Erstlaufzeit von 12 Monaten ab dem Servicebeginndatum (die "Erstlaufzeit").

    7.2 Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit"), sofern er nicht gemäß dieser Ziffer 7 gekündigt wird.

    7.3 Jede Partei kann den Vertrag ganz oder je Standort mit einer Frist von mindestens 12 Monaten schriftlich zum Ende des dann laufenden Abonnementjahres kündigen.

    7.4 Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei: (a) eine wesentliche Pflichtverletzung begeht und diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt; oder (b) zahlungsunfähig wird, in Insolvenz, Zahlungseinstellung, Liquidation oder ein vergleichbares Verfahren gerät.

    7.5 Für den Kunden umfasst eine wesentliche Pflichtverletzung durch Vemco: wiederholte Nichteinhaltung der vereinbarten Service Levels (Anlage 2); die Einstellung des Geschäftsbetriebs, auf den sich der Vertrag bezieht, durch Vemco; oder sonstige Umstände, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages ernsthaft gefährden, jeweils nicht behoben innerhalb von 14 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung.

    7.6 Mit Ablauf oder Beendigung gilt: (a) alle Lizenzen enden; (b) gemietete Ausrüstung wird gemäß Anlage 3 zurückgegeben; (c) Kundendaten werden gemäß den Ziffern 9 und 10 exportiert, zurückgegeben und/oder gelöscht; und (d) bereits für das laufende Abonnementjahr in Rechnung gestellte Entgelte bleiben geschuldet, es sei denn, die Beendigung beruht auf einer nicht behobenen wesentlichen Pflichtverletzung von Vemco; in diesem Fall erstattet Vemco vorausgezahlte Entgelte anteilig für den ungenutzten Zeitraum.

    8. Entgelte und Zahlung

    8.1 Software-Abonnementgebühren sowie etwaige Service- und Supportpläne werden jährlich, 12 Monate im Voraus, in Rechnung gestellt, erstmals zum Servicebeginndatum und danach jeweils zu Beginn eines Abonnementjahres. HaaS-Mietentgelte werden alle 6 oder 12 Monate im Voraus abgerechnet, je nach Wahl in der Auftragsbestätigung.

    8.2 Einmalige Entgelte (gekaufte Ausrüstung, Installation, Verkabelung, Kalibrierung, Konfiguration und Schulung) werden je Standort in Rechnung gestellt, sobald der Datenzugriff für diesen Standort hergestellt ist, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt ist.

    8.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Bestreitet der Kunde eine Rechnung nach Treu und Glauben, hat er Vemco innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Angabe des bestrittenen Betrages und des Grundes schriftlich zu informieren und den unbestrittenen Teil bei Fälligkeit zu zahlen; die Parteien beheben die Streitigkeit zügig und nach Treu und Glauben. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen nach dem dänischen Zinsgesetz (renteloven) an. Vemco kann den Service mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich aussetzen, wenn unbestrittene Rechnungen 30 Tage nach Fälligkeit unbezahlt bleiben; die Aussetzung kann bei gemieteter Ausrüstung die Ferndeaktivierung der betroffenen Geräte umfassen. Die Aussetzung entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten. Sämtliche Beträge sind ohne Aufrechnung, Einbehalt oder Abzug in voller Höhe zahlbar, soweit geltendes Recht nichts anderes verlangt.

    8.4 Indexierung. Die jährlichen Software-Abonnementgebühren werden jährlich mit Wirkung ab Beginn eines jeden Abonnementjahres um den höheren der beiden folgenden Werte angepasst: (a) 3 % oder (b) die maßgebliche Marktindexierung (der einschlägige Verbraucher-/Nettopreisindex für die Rechnungswährung). Eine Indexierung nach dieser Ziffer bedarf keiner gesonderten Ankündigung. Sonstige wiederkehrende Entgelte (z. B. HaaS-Miete und Supportpläne) werden nur nach Maßgabe der Auftragsbestätigung angepasst. Jede über eine solche Indexierung hinausgehende Erhöhung bedarf einer schriftlichen Ankündigung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten und berechtigt den Kunden, die betroffenen Leistungen zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung durch schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Tagen nach der Ankündigung zu kündigen.

    8.5 Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, Zölle und Abgaben, die vom Kunden zu tragen sind.

    8.6 Zölle, Einfuhrabgaben und Versand. Hardwarepreise (Kauf und HaaS) verstehen sich ohne Zölle, Einfuhrabgaben und Versandkosten. Diese werden gesondert zu Selbstkosten berechnet und dem Kunden vor dem Versand schriftlich bestätigt.

    8.7 Bestellanforderungen (PO/LPO). Der Vertrag selbst begründet die verbindliche Verpflichtung des Kunden zu allen darunter anfallenden Entgelten; das Recht von Vemco zur Rechnungsstellung und die Zahlungspflicht des Kunden sind nicht von der Ausstellung, dem Eingang oder der Angabe einer Bestellanforderung abhängig. Verlangen die internen Verfahren des Kunden eine Bestellanforderung (PO/LPO), hat der Kunde spätestens zum Servicebeginndatum eine einzige Bestellanforderung auszustellen, die die gesamte Erstlaufzeit — und bei Verträgen mit mehrjähriger Bindungsdauer den gesamten Bindungszeitraum — abdeckt, mit den Beträgen für jedes Abonnementjahr einschließlich der jährlichen Indexierung nach Ziffer 8.4 von mindestens 3 % pro Jahr. Die Bestellanforderung soll, soweit die Beschaffungsregeln des Kunden dies zulassen, auch nachfolgende Verlängerungslaufzeiten abdecken (mehrere Jahre im Voraus mit der Mindestindexierung von 3 % pro Jahr), sodass Verlängerungen keine neue Bestellanforderung erfordern. Eine neue Bestellanforderung ist erst erforderlich, wenn der von der bestehenden Bestellanforderung abgedeckte Zeitraum ausgeschöpft ist, und hat dann erneut den längstmöglichen Zeitraum abzudecken; sie ist spätestens 30 Tage vor Beginn des ersten nicht abgedeckten Abonnementjahres auszustellen. Eine fehlende, verspätete oder abgelaufene Bestellanforderung setzt die Rechnungsstellung oder Zahlung weder aus noch verschiebt sie diese, und Rechnungen sind gemäß Ziffer 8.3 fällig, unabhängig davon, ob eine PO-Nummer angegeben ist. Auf einer Bestellanforderung abgedruckte oder in ihr in Bezug genommene Bedingungen finden keine Anwendung und ändern den Vertrag nicht.

    9. Kundendaten — Eigentum und Portabilität

    9.1 Kundendaten sind und bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum des Kunden. Vemco erwirbt an Kundendaten keine Rechte, die über das begrenzte Recht hinausgehen, sie zu hosten und zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung des Service, des Supports und der Wartung sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

    9.2 Der Kunde kann Kundendaten während der Laufzeit jederzeit über die Reporting- und Exportfunktionen der Plattform und, sofern abonniert, über die API (VemFusion) exportieren.

    9.3 Bei Beendigung hat Vemco die Kundendaten nach Wahl des Kunden in einem maschinenlesbaren Standardformat (z. B. CSV) zurückzugeben und/oder zu löschen und die Löschung schriftlich zu bestätigen. Restkopien in Backups werden gemäß den üblichen Aufbewahrungszyklen von Vemco gelöscht. Für einen Zeitraum von 60 Tagen nach Beendigung stellt Vemco die Exportfunktionalität ohne zusätzliche Kosten bereit.

    9.4 Vemco darf aggregierte und anonymisierte Nutzungsdaten, die weder den Kunden noch eine natürliche Person identifizieren, für Benchmarking, Produktverbesserung und Statistiken verwenden.

    10. Plattformmigration und Exit-Unterstützung

    10.1 Möchte der Kunde seine Sensoren auf eine Drittplattform migrieren (sei es während der Laufzeit oder im Zusammenhang mit der Beendigung), leistet Vemco angemessene Migrationsunterstützung, einschließlich Neukonfiguration der Sensoren, Einrichtung der Datenweiterleitung und technischer Dokumentation.

    10.2 Die Migrationsunterstützung wird nach Aufwand zu den jeweils geltenden Stundensätzen von Vemco abgerechnet, mit einem geschätzten Aufwand von einer (1) Stunde je Sensor. Vemco legt vor Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor. Jeder Aufwand, der den Kostenvoranschlag um mehr als 20 % übersteigt, bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.

    10.3 Die Migrationsunterstützung berührt die Zahlungspflichten des Kunden für den Rest der Laufzeit nicht. Gekaufte Ausrüstung kann vom Kunden frei umgeleitet werden; gemietete Ausrüstung ist zurückzugeben und darf nicht auf Drittplattformen migriert werden.

    10.4 Übergangsverlängerung. Im Zusammenhang mit der Beendigung kann der Kunde eine einmalige Verlängerung des Abonnements um bis zu 6 Monate zu den dann geltenden Entgelten beantragen, um einen geordneten Übergang zu ermöglichen; die Verlängerung wird schriftlich bestätigt und für den Verlängerungszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.

    11. Datenschutz (DSGVO)

    11.1 Im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) ist der Kunde Verantwortlicher und Vemco Auftragsverarbeiter für alle im Zusammenhang mit dem Service verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Auftragsverarbeitungsvertrag der Parteien, einschließlich der Beschreibung der Verarbeitung, der Sicherheitsmaßnahmen und der genehmigten Unterauftragsverarbeiter, ist in Anlage 4 geregelt und ist integraler Bestandteil des Vertrages.

    11.2 Die Plattform ist darauf ausgelegt, anonymisierte und aggregierte Daten zu verarbeiten; die Sensoren speichern keine Bilder oder Videoaufzeichnungen. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, beschränken sich diese auf technische und nutzerbezogene Daten wie Benutzernamen, Kontaktdaten, IP-Adressen, Zeitstempel und Systemprotokolle.

    11.3 Die Verarbeitung erfolgt in der gemäß Ziffer 2.2 bestimmten Hosting-Region. Für Kunden im EU/EWR-Raum findet die gesamte Verarbeitung innerhalb des EU/EWR-Raums statt (AWS Frankfurt). Jede Übermittlung außerhalb der jeweiligen Hosting-Region erfordert geeignete Garantien, einschließlich der EU-Standardvertragsklauseln, soweit einschlägig, gemäß Anlage 4.

    12. Informationssicherheit und Compliance

    12.1 Vemco unterhält ein Informationssicherheits-Managementsystem in Anlehnung an ISO/IEC 27001:2022 und das dänische NIS-2-Gesetz, dokumentiert in den vom Vorstand genehmigten Sicherheitsrichtlinien und -standards von Vemco (Anlage 5), die Zugriffskontrolle, Netzwerksicherheit, Protokollierung, Backup, Incident Management, Lieferantenmanagement, Schwachstellen- und Patch-Management, Sicherheit in der Systementwicklung sowie physische Sicherheit umfassen.

    12.2 Vemco beauftragt ein unabhängiges Cybersicherheitsunternehmen mit einem jährlichen Web-Penetrationstest der Plattform (OWASP-Methodik) sowie fortlaufendem Schwachstellen-Scanning. Kritische Befunde werden vorrangig behoben; eine Erklärung unabhängiger Sicherheitsberater steht dem Kunden zur Verfügung (Anlage 5).

    12.3 Vemco benachrichtigt den Kunden unverzüglich über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder jeden Sicherheitsvorfall, der die Nutzung des Service durch den Kunden wesentlich beeinträchtigt, gemäß Anlage 4.

    12.4 Geschäftskontinuität und Notfallwiederherstellung. Die Plattform wird auf redundanter AWS-Infrastruktur über mehrere Verfügbarkeitszonen hinweg betrieben. Vemco unterhält eine dokumentierte Backup-Richtlinie und einen Notfallwiederherstellungsplan mit einer Zielwiederherstellungszeit (RTO) von 24 Stunden und einem Zieldatenverlust (RPO) von 24 Stunden und testet die Wiederherstellungsverfahren regelmäßig. Dies sind operative Zielwerte, die durch die Service Levels in Anlage 2 gestützt werden.

    13. Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)

    13.1 Umfang des KI-Einsatzes. Vemco setzt KI-Technologien ein (a) intern für Support- und Entwicklungszwecke und (b) innerhalb der Plattform für Analyse- und Beratungsfunktionen, die dem Kunden helfen, seine Daten zu interpretieren und danach zu handeln.

    13.2 Kontrolle des Kunden (Opt-in je Standort). KI-gestützte Funktionen der Plattform sind standardmäßig deaktiviert und werden nur auf Ebene des einzelnen Standorts nach Zustimmung des Kunden aktiviert. Der Kunde kann KI-Funktionen jederzeit je Standort über die Plattform oder auf Anfrage bei Vemco ein- oder ausschalten.

    13.3 Kein Training mit Kundendaten. Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet — weder für eigene Modelle von Vemco noch für Modelle Dritter. KI-Funktionen verarbeiten Kundendaten ausschließlich, um dem Kunden die angeforderte Analyse oder Empfehlung bereitzustellen.

    13.4 Datenlokalisierung. Sämtliche Kundendaten verbleiben sicher und ausschließlich in der Hosting-Umgebung von Vemco gespeichert (Ziffer 2.2); die Nutzung von KI-Funktionen führt nicht dazu, dass Kundendaten außerhalb dieser Umgebung gespeichert werden.

    13.5 KI-generierte Analysen und Empfehlungen dienen der Entscheidungsunterstützung. Der Kunde bleibt für die auf dieser Grundlage getroffenen unternehmerischen Entscheidungen verantwortlich.

    13.6 KI-fähige Sensoren. Bestimmte Sensormodelle verfügen über KI-Fähigkeiten auf dem Gerät. Diese KI-Funktionen sind standardmäßig deaktiviert. Auf Wunsch des Kunden — je Standort, gemäß Ziffer 13.2 — können sie aktiviert werden, um zusätzliche Kennzahlen wie Geschlechts- und Altersstatistiken, Re-Identifikation (Re-ID), Personalausschluss und Objektklassifizierung bereitzustellen. Die Aktivierung kann eine gesonderte KI-Lizenzgebühr je Sensor erfordern, die in der Auftragsbestätigung angegeben ist und die Lizenzpolitik des Sensorherstellers zu KI widerspiegelt. KI auf Sensorebene verarbeitet Daten anonym auf dem Gerät; es werden keine Bilder oder Videoaufzeichnungen gespeichert (Ziffer 11.2), und die Ziffern 13.3 bis 13.5 gelten für KI auf Sensorebene entsprechend.

    14. Versicherung

    14.1 Vemco unterhält während der gesamten Laufzeit mindestens: (a) eine Cyberversicherung mit einer Deckungssumme von DKK 10.000.000 je Schadenfall und je Versicherungsjahr; (b) eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit weltweitem räumlichem Geltungsbereich und einer Versicherungssumme von DKK 15.000.000 pro Jahr; und (c) eine gesetzliche Arbeitsunfallversicherung nach dänischem Recht.

    14.2 Die aktuellen Versicherungsnachweise sind als Anlage 6 beigefügt. Vemco stellt auf angemessene Anfrage des Kunden bei Verlängerung aktualisierte Nachweise zur Verfügung.

    15. Service Levels und Support

    15.1 Vemco erbringt Support, Verfügbarkeitsziele und Reaktionszeiten gemäß Anlage 2. Vemco benachrichtigt den Kunden unverzüglich, wenn es Risiken für Fehler oder Verzögerungen bei Leistungen, Lieferungen, Reaktionszeiten oder Verfügbarkeit erwartet oder feststellt oder wenn der Vertrag anderweitig nicht wie vereinbart erfüllt werden kann.

    15.2 Optionale Sensor Health Management Plans und jährliche Wartungsverträge (AMC) können gemäß Auftragsbestätigung hinzugefügt werden.

    16. Kundenbetreuung und Business Reviews

    16.1 Fester Ansprechpartner. Vemco benennt einen namentlich bestimmten, festen Account Manager als primären kommerziellen Ansprechpartner des Kunden für die Dauer des Vertrages. Vemco informiert den Kunden über jeden Wechsel des Account Managers.

    16.2 Business Reviews. Der Account Manager führt mit dem Kunden in der in der Auftragsbestätigung gewählten Frequenz (alle 6 oder 12 Monate) ein strukturiertes Business-Review-Gespräch oder -Meeting durch, das Folgendes umfasst: Nutzung und Adoption, Datenqualität und Sensorzustand, Service-Level-Performance, Roadmap und neue Funktionen sowie Möglichkeiten zur Optimierung der Lösung.

    16.3 Das erste Abonnementjahr umfasst eine Sitzung mit einem Vemco Data Analytics Specialist zur Überprüfung der erfassten Daten, Leistungskennzahlen und Berichtsdesigns, gültig für 3 Monate ab Inbetriebnahme. Weitere Beratung wird zu den jeweils geltenden Stundensätzen von Vemco oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet.

    17. Geistiges Eigentum

    17.1 Vemco und seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform, der Dokumentation, der Firmware der Ausrüstung und allen Verbesserungen daran. Dem Kunden werden keine anderen Rechte eingeräumt als die im Vertrag ausdrücklich genannten.

    17.2 Der Kunde gewährt Vemco eine begrenzte Lizenz zur Nutzung der Kundendaten ausschließlich zur Erbringung des Service. Rückmeldungen und Vorschläge dürfen von Vemco ohne Verpflichtung zur Verbesserung seiner Produkte genutzt werden.

    17.3 Schutz des geistigen Eigentums, Audit und Unterlassungsansprüche. Der Kunde erkennt an, dass ein Verstoß gegen die Lizenzbeschränkungen oder ein Missbrauch des geistigen Eigentums von Vemco (oder dessen Lizenzgebern) irreparable Schäden verursachen kann, für die Geldersatz unzureichend ist, und dass Vemco berechtigt ist, vor jedem zuständigen Gericht Unterlassung oder gleichwertigen einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, zusätzlich zu allen sonstigen Rechtsbehelfen. Vemco kann mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich und höchstens einmal je Kalenderjahr die Nutzung der Software durch den Kunden prüfen, um die Einhaltung des Lizenzumfangs zu verifizieren — nach Möglichkeit aus der Ferne und bei On-Premise-Bereitstellungen gemäß dem On-Premise-Nachtrag. Eine über den lizenzierten Umfang hinausgehende Nutzung wird rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Beginns der Übernutzung zu den jeweils geltenden Listenpreisen von Vemco in Rechnung gestellt.

    18. Vertraulichkeit

    18.1 Jede Partei hat alle nichtöffentlichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag von der anderen Partei erhält, vertraulich zu behandeln, nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden und mit mindestens derselben Sorgfalt zu schützen wie ihre eigenen vertraulichen Informationen. Diese Pflicht besteht für fünf (5) Jahre nach Beendigung fort.

    18.2 Vertrauliche Informationen dürfen an Mitarbeiter, Berater und Unterauftragsverarbeiter mit entsprechendem Kenntnisbedarf offengelegt werden, die gleichwertigen Pflichten unterliegen, oder soweit dies gesetzlich oder von einer zuständigen Behörde verlangt wird.

    18.3 Referenzen. Der Kunde stimmt zu, dass Vemco den Kunden als Kunden benennen und den Namen und das Logo des Kunden in Referenzlisten von Vemco, auf dessen Website sowie in Broschüren und sonstigen Marketingmaterialien verwenden darf. Fallstudien oder Materialien, die das konkrete Setup oder die Ergebnisse des Kunden beschreiben, bedürfen der vorherigen Freigabe des Inhalts durch den Kunden (E-Mail genügt), die nicht unbillig verweigert werden darf. Vemco beachtet, soweit bereitgestellt, angemessene Markenrichtlinien des Kunden und darf keine über die Kundenbeziehung hinausgehende Empfehlung suggerieren. Der Kunde kann diese Erlaubnis jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit Wirkung für künftige Materialien widerrufen.

    19. Gewährleistungen und Haftungsausschluss

    19.1 Vemco sichert zu, dass: (a) der Service im Wesentlichen gemäß Anlage 1 und der Dokumentation funktioniert; (b) Vemco den Service mit angemessener fachlicher Sorgfalt und im Einklang mit guter Branchenpraxis erbringt; und (c) Vemco über alle Rechte verfügt, die zur Einräumung der Lizenzen im Vertrag erforderlich sind.

    19.2 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt (einschließlich der Genauigkeitszusage in Ziffer 5), wird der Service "wie besehen" bereitgestellt, und Vemco schließt alle sonstigen Gewährleistungen im gesetzlich größtmöglichen Umfang aus, einschließlich der Eignung für einen bestimmten Zweck.

    20. Freistellung

    20.1 Vemco verteidigt den Kunden gegen Ansprüche Dritter, die Plattform verletze in der von Vemco bereitgestellten und vertragsgemäß genutzten Form Rechte des geistigen Eigentums Dritter, und stellt ihn davon frei, vorausgesetzt, der Kunde informiert Vemco unverzüglich und überlässt Vemco die Kontrolle über die Verteidigung. Vemco kann nach eigener Wahl das Recht zur weiteren Nutzung beschaffen, das verletzende Element ändern oder ersetzen. Diese Ziffer regelt die gesamte Haftung von Vemco für Schutzrechtsverletzungen abschließend.

    20.2 Der Kunde stellt Vemco von Ansprüchen Dritter frei, die aus Kundendaten oder aus einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung des Service durch den Kunden entstehen.

    21. Haftungsbeschränkung

    21.1 Keine Partei haftet für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangener Umsätze, Goodwill oder Daten (ausgenommen die Pflichten von Vemco hinsichtlich Kundendaten nach den Ziffern 9 und 11).

    21.2 Die Gesamthaftung jeder Partei aus dem Vertrag ist auf die Entgelte begrenzt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem anspruchsauslösenden Ereignis gezahlt hat oder schuldet.

    21.3 Die Beschränkungen dieser Ziffer 21 gelten nicht für: Haftung aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; Tod oder Körperverletzung; Freistellungspflichten einer Partei; Zahlungspflichten des Kunden; Verstöße gegen Ziffer 18 (Vertraulichkeit); oder Verstöße gegen Lizenzumfang und -beschränkungen (Ziffern 3 und 17) oder die Verletzung bzw. widerrechtliche Aneignung von Rechten des geistigen Eigentums der anderen Partei.

    22. Höhere Gewalt

    22.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung (mit Ausnahme von Zahlungspflichten), die durch Umstände außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht wird, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, großflächigen Internet- oder Versorgungsausfällen sowie Ausfällen von Unterlieferanten infolge solcher Ereignisse. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei die betroffenen Leistungen mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.

    23. Allgemeine Bestimmungen

    23.1 Abtretung. Keine Partei darf den Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, ausgenommen an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder dem Verkauf im Wesentlichen aller Vermögenswerte, unter schriftlicher Mitteilung. Die vorherige Zustimmung des Kunden zur konzerninternen Substitution nach Anlage 8 gilt ergänzend.

    23.2 Mitteilungen. Mitteilungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt) an die in der Auftragsbestätigung genannten Kontakte. Kündigungen sind zusätzlich per Einschreiben oder über einen nachprüfbaren elektronischen Kanal zu übersenden.

    23.3 Änderungen. Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien akzeptiert werden (ein Austausch schriftlicher Bestätigungen, auch per E-Mail, genügt).

    23.4 Gesamte Vereinbarung. Der Vertrag ersetzt alle früheren Angebote, Korrespondenz und Absprachen zu seinem Gegenstand.

    23.5 Fortgeltung. Die Ziffern 9, 10, 17, 18, 21 und 24 gelten über die Beendigung hinaus fort.

    23.6 Compliance, Korruptionsbekämpfung und Sanktionen. Jede Partei hat die geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten und darf im Zusammenhang mit dem Vertrag keine unzulässigen Zahlungen anbieten oder annehmen. Jede Partei sichert zu, dass weder sie selbst noch ein Unternehmen, das 50 % oder mehr an ihr hält, Sanktionen der UN, der EU, des Vereinigten Königreichs oder der USA unterliegt, und hat die andere Partei unverzüglich zu informieren, falls sich dies ändert; in diesem Fall kann die andere Partei den Vertrag haftungsfrei aussetzen oder kündigen.

    23.7 Abwerbeverbot. Keine Partei darf während der Laufzeit und für 6 Monate danach Mitarbeiter der anderen Partei, die maßgeblich mit dem Vertrag befasst waren, unmittelbar abwerben; allgemeine öffentliche Stellenanzeigen stellen keinen Verstoß gegen diese Ziffer dar.

    23.8 Keine Gesellschaft. Der Vertrag begründet weder eine Gesellschaft, ein Joint Venture noch ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien, und keine Partei kann die andere verpflichten.

    23.9 Rechte Dritter. Außer den Parteien und ihren zulässigen Rechtsnachfolgern und Zessionaren ist niemand berechtigt, Bestimmungen des Vertrages durchzusetzen.

    23.10 Salvatorische Klausel und Verzicht. Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar, ist sie im geringstmöglichen Umfang anzupassen oder, falls dies nicht möglich ist, als gestrichen zu behandeln, ohne dass der übrige Vertrag berührt wird. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird, und stellt keinen Verzicht auf spätere Pflichtverletzungen dar; die unterbliebene oder verzögerte Ausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht darauf dar.

    23.11 Ausfertigungen und elektronische Signatur. Der Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen und durch qualifizierte elektronische Signatur (z. B. DocuSign) geschlossen werden, die zusammen eine Vereinbarung bilden.

    24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    24.1 Sofern Anlage 8 (Vertragspartner und Gerichtsstand) für die Region des Kunden nichts anderes bestimmt, unterliegt der Vertrag dänischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG), und jede Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt werden kann, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der dänischen Gerichte, wobei das Gericht in Kolding als vereinbarter Gerichtsstand erster Instanz gilt. Bestimmt Anlage 8 für die Region des Kunden einen anderen Vertragspartner, ein anderes Recht, ein anderes Forum oder eine andere Sprache, so gilt diese Bestimmung.

    ANLAGE 1 — LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND SOFTWAREPAKETE

    Die VEMCO Analytics Solution kombiniert fortschrittliche Sensoren (3D-Personenzählung, IoT und Re-ID-Tracking) mit der cloudgehosteten VEMCO Analytics Platform. Die abonnierten Pakete bestimmen den verfügbaren Funktionsumfang:

    Paket Beschreibung
    VemSpace Analyse von Arbeitsplatzbelegung und Raumklima über IoT-Sensoren (LoRaWAN und NB-IoT), mit Dashboards, Berichten, Alarmen, SSO, metrischen Karten und Wetterdaten.
    VemCount Lite / Pro Footfall-Analyse (ToF-, 2D-, 3D- und KI-Sensoren), Gruppenzählung und Filterung nach Erwachsenen/Kindern. Pro ergänzt Live Inside (Echtzeitdaten), Geschlechtsstatistik, Personalausschluss, Fahrzeugzählung, SSO, metrische Karten und Wetterdaten.
    VemTrack Lite / Pro Besuchertracking: Heatmaps sowie Warteschlangen- und Belegungsmanagement in Echtzeit. Pro ergänzt Path Tracking in Echtzeit (Re-ID).
    VemTenant Umsatz- und Mieterverwaltung je Filiale: Umsatzanalyse, Währungsmanagement, Steuerung der Mietermiete und Analyse der Mieterumsätze.
    VemLease Mietvertragsmanagement für Vermieter und Betreiber: Überblick über das Mietportfolio, Mietervereinbarungen, mietbezogene Analysen und Berichte. Preisbildung als Plattformgebühr zuzüglich einer Gebühr je Mieter (Anlage 7.1).
    VemMaps Zwei Ebenen: (1) Vemcos eigene 2D-Tracking-Karten, metrische Karten und Heatmaps (geistiges Eigentum von Vemco, je nach Paketstufe enthalten); und (2) erweiterte Kartierung gemäß Ziffer 3.6 in vier Stufen: VemMaps Data (interaktive 2D- und 3D-Karten mit Live-Sensordaten — der Kunde liefert Grundrisse/CAD); VemMaps Complete (All-in-Service: vollständige Digitalisierung durch Vemco inkl. CAD-Erfassung, Zeichnung, Qualitätssicherung, POIs, Wegeführung und bis zu 4 Kartenaktualisierungen pro Jahr; Mindestlaufzeit 36 Monate); VemMaps Connect (der eigene bestehende Kartierungs-Workspace des Kunden, dargestellt in der Plattform mit Live-Sensor-/IoT-Daten); und VemMaps Solo (eigenständige Digitalisierung und Wegeführung, wo angeboten). Grundrissexport in Standardformaten (geoJSON/IMDF).
    Space Booking (VemSpace-Zusatzmodul) Buchung von Arbeitsplätzen, Räumen und Flächen auf Basis der VemSpace-Belegungsdaten, wodurch eine auslastungsgesteuerte Arbeitsplatzbuchung möglich wird.
    VemIndex Benchmarking-Index: Vergleich der Performance zwischen eigenen Standorten und gegenüber aggregierten, anonymisierten Marktindizes.
    VemFusion Datenintegrationsebene: CSV- und API-Integration; BI-, POS- und ERP-Integration (Verfügbarkeit abhängig von der Paketstufe).

    Alle Pakete umfassen: anpassbare Dashboards und Berichte, Backup und Updates, Alarme und Benachrichtigungen, 20+ Sprachen, Benutzerverwaltung, Betriebs- und Wartungsservice sowie ein Support-SLA. Optionale Zusatzmodule: Sensor Health Management Plan und jährlicher Wartungsvertrag (AMC). Die aktuelle Funktionsmatrix und die Listenpreise werden von Vemco veröffentlicht und in Anlage 7 wiedergegeben.

    ANLAGE 2 — SERVICE LEVELS UND SUPPORT

    2.1 Begriffsbestimmungen

    "Verfügbarkeitszeit" bezeichnet die Zeit, in der auf die Plattform zugegriffen und die abonnierten Funktionen genutzt werden können, ausgenommen geplante Wartung. "Ausfallzeit" bezeichnet Zeit, die keine Verfügbarkeitszeit ist, mit Ausnahme von Ausfallzeiten durch höhere Gewalt, das eigene Netzwerk, die Stromversorgung oder Ausrüstung des Kunden oder Drittdienste außerhalb des Einflussbereichs von Vemco. "Geplante Wartung" bezeichnet Wartung, die mindestens 3 Werktage im Voraus angekündigt und, soweit zumutbar möglich, in das Standard-Wartungsfenster von Vemco gelegt wird (Sonntagabend, 22:00–07:00 MEZ). Notfallwartung kann mit so viel Vorlauf durchgeführt werden, wie es die Umstände zulassen.

    2.2 Verfügbarkeit

    Vemco bietet ein monatliches Verfügbarkeitsziel von 99,7 %, gemessen in der Hosting-Umgebung, und verfolgt dieses mit 24/7-Überwachung, redundanter Multi-AZ-Infrastruktur und den in dieser Anlage beschriebenen Wartungspraktiken. Aktueller Status, geplante Wartungen und Vorfallsverlauf — einschließlich historischer Verfügbarkeit — werden transparent unter status.vemcogroup.com veröffentlicht.

    Verfügbarkeitsvorfälle werden über den Supportprozess in Ziffer 2.3 behandelt (Priorität P1). Bei wiederholter Nichteinhaltung der vereinbarten Service Levels gilt das Kündigungsrecht des Kunden nach Ziffer 7.5. Vertraglich garantierte Verfügbarkeit mit Servicegutschriften oder sonstige erweiterte Verfügbarkeitszusagen können gegen ein zusätzliches Entgelt in der Auftragsbestätigung vereinbart werden.

    2.3 Support

    Standardsupport ist in jedem abonnierten Paket enthalten. Der Support erfolgt über support@vemcogroup.com und das Supportportal sowie telefonisch an Werktagen von 08:00–16:00 Uhr Ortszeit in dem Vemco-Büro, das die Region des Kunden betreut ("Supportzeiten"), ausgenommen lokale Feiertage. Das betreuende Büro ist in der Auftragsbestätigung angegeben oder wird andernfalls von Vemco anhand der Region des Kunden bestimmt. Der Support erfolgt auf Englisch und, soweit verfügbar, in der Landessprache des betreuenden Büros. Die Telefonnummern der Büros sind unter vemcogroup.com/contact-us veröffentlicht. Büros von Vemco und lokale Supportzeiten:

    Büro Standort Lokale Supportzeiten (Zeitzone)
    Dänemark (Hauptsitz) Fredericia, Dänemark 08:00–16:00 CET/CEST (UTC+1/+2)
    Schweden Malmö, Schweden 08:00–16:00 CET/CEST (UTC+1/+2)
    Vereinigtes Königreich London, Vereinigtes Königreich 08:00–16:00 GMT/BST (UTC+0/+1)
    Spanien Barcelona, Spanien 08:00–16:00 CET/CEST (UTC+1/+2)
    Türkei Istanbul, Türkei 08:00–16:00 TRT (UTC+3)
    Saudi-Arabien Riad, KSA 08:00–16:00 AST (UTC+3)
    Vereinigte Arabische Emirate Dubai, VAE 08:00–16:00 GST (UTC+4)
    Brasilien São Paulo, Brasilien 08:00–16:00 BRT (UTC−3)
    Kanada Oakville (ON), Kanada 08:00–16:00 ET (UTC−5/−4)
    Australien (Ozeanien) Brisbane (QLD), Australien 08:00–16:00 AEST (UTC+10)
    Priorität Reaktionszeit
    P1 — Kritisch (Service ausgefallen) 8 Supportstunden — danach fortlaufender Einsatz innerhalb der Supportzeiten, bis der Fehler behoben oder eine Umgehungslösung vorhanden ist
    P2 — Erheblich (wesentliche Beeinträchtigung) 1 Werktag — angestrebte Lösung innerhalb von 2 Werktagen
    P3 — Geringfügig / Fragen 2 Werktage — angestrebte Lösung innerhalb von 5 Werktagen

    Lösungszeiten sind Zielwerte, die mit wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen verfolgt werden. Erweiterte Supportzeiten, verbesserte Reaktionszeiten oder dedizierte Supportvereinbarungen können gegen ein zusätzliches Entgelt in der Auftragsbestätigung vereinbart werden.

    2.4 Sensorzustand, Fehlerbehandlung und Vor-Ort-Einsatz

    Die Datenlieferung der Sensoren wird fortlaufend überwacht (Ziffer 2.5); von Vemco erkannte oder vom Kunden gemeldete Anomalien werden nach den Prioritäten der Ziffer 2.3 bearbeitet. Die Fehlerbehandlung erfolgt nach dem Remote-First-Prinzip: Jeder Gerätefehler wird zunächst aus der Ferne diagnostiziert — telefonisch mit dem Kunden und per Fernzugriff auf den Sensor (Ziffer 6.3) —, bevor ein Techniker oder Ersatzgerät entsandt wird. Die meisten Fehler werden aus der Ferne ohne Beteiligung des Standorts behoben.

    • Mit jährlichem Wartungsvertrag (AMC). Stuft die Ferndiagnose ein Gerät als defekt ein, erscheint Vemco oder ein zertifizierter Partner am Standort und tauscht das Gerät innerhalb eines Zielwerts von 72 Stunden ab Feststellung des Fehlers aus (vorbehaltlich des Zugangs zum Standort), wobei Arbeitszeit vor Ort und Anfahrt gemäß AMC enthalten sind.

    • Ohne AMC. Der Kunde wählt entweder (a) Vorab-Austausch: Vemco versendet ein Ersatzgerät und der Kunde tauscht das Gerät nach den Anweisungen von Vemco selbst aus (das Ersatzgerät ist bei gemieteter Ausrüstung gemäß Anlage 3.3 und bei gekaufter Ausrüstung im Rahmen der Gewährleistung gemäß Anlage 3.2 kostenfrei); oder (b) einen Vor-Ort-Einsatz von Vemco oder einem zertifizierten Partner, der zu den jeweils geltenden Stundensätzen von Vemco zuzüglich Anfahrt berechnet wird.

    Ist ein optionaler Sensor Health Management Plan abonniert, ergänzen dessen Bedingungen diese Anlage. Ein jährlicher Service-Check (Bewertung von Lösung und Installation mit einem Vemco-Spezialisten) ist enthalten, sofern ein Betriebs-, Wartungs- und Supportvertrag besteht; weitere Service-Checks sind kostenpflichtig.

    2.5 Überwachung, Backups und Health Checks

    Vemco führt eine 24/7-Überwachung aller systemkritischen Parameter der gehosteten Umgebung durch, mit täglichem System-Backup und -Restore. Darüber hinaus werden alle angeschlossenen Sensoren automatisch rund um die Uhr überwacht: Fehler wie Offline-Sensoren, fehlende Datenströme und fehlende Zählregistrierungen werden in Echtzeit auf den Support-Dashboards von Vemco angezeigt, sodass das Supportteam schnell reagieren und die Fehlerbehandlung nach Ziffer 2.4 einleiten kann — oft bevor der Kunde das Problem bemerkt hat. Die Plattform führt zusätzlich eine automatisierte Genauigkeitsprüfung der eingehenden Zähldaten durch: Weichen die Daten über einen Zeitraum von 24 Stunden um mehr als 10 % (höher oder niedriger als das erwartete Muster) ab — derselbe Schwellenwert wie im Validierungstest nach Ziffer 5.3 —, wird das Supportteam von Vemco automatisch benachrichtigt und untersucht den Sachverhalt proaktiv nach den Prioritäten der Ziffer 2.3. Ist ein Sensor Health Management Plan abonniert, werden automatische Health-Check-Alarme an eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse zu folgenden Parametern versandt: Sensor offline (Schwellenwert: mehr als 2 Öffnungsstunden), fehlender Datenstrom, fehlende Zählregistrierungen sowie Footfall-Abweichung von mehr als 10 % gegenüber den vorangegangenen 4 Wochen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu beurteilen, ob ein einzelner Alarm als Supportfall bei Vemco erfasst werden soll.

    2.6 Datenkontinuität — lokale Pufferung und Lückenprognose

    • Lokale Pufferung. Alle Sensoren puffern Zähldaten lokal für mindestens 10 Tage und bis zu 120 Tage, abhängig vom konfigurierten Datenintervall. Wird die Verbindung zum Server unterbrochen — auch bei lokalem Internetausfall am Standort des Kunden —, überträgt der Sensor die gepufferten Daten automatisch erneut, sobald die Verbindung wiederhergestellt ist. Innerhalb der Pufferkapazität gehen keine Zähldaten durch Verbindungsunterbrechungen verloren.

    • Lückenprognose. Kann ein Sensor keine Daten erfassen — etwa wegen Stromausfall am Standort oder eines Sensorfehlers —, schätzt das Datenprognosemodell von Vemco die fehlenden Werte anhand der entsprechenden Daten und Wochentage der vorangegangenen 3 Monate, angepasst um Feiertage, und füllt die Lücke, sodass Dashboards und Berichte durchgängig bleiben.

    • Transparenz. Prognostizierte Werte werden stets als gesonderte, eindeutig gekennzeichnete Datenlinie gespeichert und dargestellt, sodass der Kunde jederzeit prognostizierte Daten von durch die Sensoren erfassten Daten unterscheiden kann. Prognostizierte Daten sind eine Schätzung zur Wahrung der Berichtskontinuität; sie stellen keine Messdaten dar und fallen nicht unter die Genauigkeitszusage in Ziffer 5.

    ANLAGE 3 — HARDWAREBEDINGUNGEN

    3.1 Gemeinsame Bestimmungen

    • Die Ausrüstung, die Mengen und die Konfiguration je Standort sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 7) aufgeführt, erzeugt aus dem Lösungsdesign von Vemco (z. B. über den Vemco Solution Advisor).

    • Die Lieferung erfolgt weltweit über nachverfolgbare Logistikpartner; alle Geräte sind vor dem Versand vorkonfiguriert, getestet und qualitätsgeprüft.

    • Lieferungen gelten als angenommen, sofern der Kunde eine Lieferung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung unter Angabe konkreter Gründe schriftlich zurückweist.

    • Hardwarepreise verstehen sich ohne Zölle, Einfuhrabgaben und Versand. Diese werden gesondert zu Selbstkosten berechnet und dem Kunden vor dem Versand schriftlich bestätigt (Ziffer 8.6).

    • Der Kunde darf installierte Ausrüstung ohne Anweisung von Vemco weder öffnen noch verändern oder umsetzen; ein unbefugter Eingriff lässt die Gewährleistungs-/Austauschrechte für das betroffene Gerät entfallen.

    • Prüfung und vom Kunden verursachte Schäden. Gewährleistungsreparaturen (Anlage 3.2), Austausch mit Vollabdeckung (Anlage 3.3) und Vorab-Austausch (Anlage 2.4) werden unter der Bedingung erbracht, dass der Ausfall ein abgedeckter Fehler ist — d. h. ein Fehler, der bei normalem Gebrauch in der Hardware selbst entsteht. Das defekte Gerät ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts an Vemco zurückzusenden. Vemco prüft alle zurückgesandten Geräte. Ergibt die Prüfung, dass der Ausfall durch ein ausgeschlossenes Ereignis verursacht wurde — etwa Wasser- oder Feuchtigkeitsschaden, physische Einwirkung (einschließlich Schäden bei Renovierungs-, Bau- oder Reinigungsarbeiten), Überspannung, Vandalismus oder unbefugte Änderungen — oder wird das defekte Gerät nicht fristgerecht zurückgesandt, entfällt die Gewährleistung/Abdeckung für dieses Gerät, und dem Kunden wird das Ersatzgerät zum jeweils geltenden Listenpreis von Vemco zuzüglich Versand und einer Diagnose-/Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Vor-Ort-Austausche im Rahmen eines AMC: Wird festgestellt, dass der Fehler vom Kunden verursacht wurde, sind Einsatz und Gerät zu den jeweils geltenden Sätzen zu vergüten. Vemco dokumentiert den Befund auf Anfrage mit Fotos/Prüfnotizen.

    3.2 Kaufmodell

    • Das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über; die Gefahr geht mit der Lieferung über.

    • Gewährleistung. Für gekaufte Ausrüstung gilt eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Lieferung gegen Fabrikationsfehler (oder der längere vom Hersteller angebotene Zeitraum, soweit einschlägig), die nach Wahl von Vemco Reparatur oder Austausch umfasst. Ausgeschlossen: physische Schäden, Feuchtigkeitseintritt über die Spezifikation hinaus, Überspannungen und unbefugte Änderungen.

    • Garantieverlängerung (optional). Der Kunde kann eine Verlängerung der Hardwaregarantie um bis zu 2 weitere Jahre (maximal 3 Jahre insgesamt ab Lieferung) je Gerät zu den in der Auftragsbestätigung oder in der jeweils geltenden Preisliste von Vemco genannten Entgelten erwerben. Die Verlängerung ist spätestens bis zum Ablauf der Standardgewährleistungsfrist zu bestellen.

    • Der Kunde darf gekaufte Ausrüstung nach Beendigung weiter nutzen, auch mit Drittplattformen (Migrationsunterstützung nach Ziffer 10).

    3.3 Mietmodell (Hardware-as-a-Service)

    • Das Eigentum verbleibt bei Vemco, das die Hardware während der gesamten Mietdauer besitzt und wartet. Der Kunde trägt die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung von der Lieferung bis zur Rückgabe und hat die Ausrüstung zum Wiederbeschaffungswert versichert zu halten.

    • Mindestmietdauer: 36 Monate je Gerät, gerechnet ab Inbetriebnahme des Geräts. HaaS für ein Gerät kann frühestens mit Wirkung zum Ende seiner Mindestmietdauer und nach Maßgabe der Kündigungsfristen der Ziffer 7 gekündigt werden.

    • Kaution: Bei Vertragsschluss (oder spätestens bei der ersten Rechnungsstellung) wird eine Kaution in Höhe von 3 × dem monatlichen HaaS-Entgelt in Rechnung gestellt. Die Kaution wird erstattet oder mit der Schlussrechnung verrechnet, nachdem die gesamte gemietete Ausrüstung gemäß dieser Anlage zurückgegeben wurde.

    • Abrechnung: HaaS-Entgelte werden alle 6 oder 12 Monate im Voraus in Rechnung gestellt, je nach Wahl in der Auftragsbestätigung; siehe Ziffer 8.1.

    • Vorzeitige Beendigung: Kündigt, reduziert, stilllegt oder beendet der Kunde die Nutzung eines gemieteten Geräts oder dessen Miete vor Ablauf der Mindestmietdauer des Geräts, werden die Mietentgelte für den Rest dieser Mindestdauer als vereinbarte vertragliche Verpflichtung (keine Vertragsstrafe) sofort fällig, und das Gerät wird gemäß dieser Anlage zurückgegeben.

    • Vollständige Hardwareabdeckung. Für die gesamte Dauer der Miete (einschließlich einer Mietlaufzeit im Mietkauf) hält Vemco die gemieteten Geräte funktionsfähig: Geräte, die bei normalem Gebrauch ausfallen, werden von Vemco kostenfrei repariert oder ersetzt — eine gesonderte Hardwaregewährleistungsfrist gilt nicht. Ersatzgeräte werden kostenfrei bereitgestellt; die Arbeitszeit für den Austausch vor Ort ist enthalten, sofern ein jährlicher Wartungsvertrag besteht, und wird andernfalls vom Kunden nach den Anweisungen von Vemco durchgeführt oder zu den jeweils geltenden Stundensätzen von Vemco berechnet. Die Ausschlüsse folgen Anlage 3.2 (physische Schäden, Feuchtigkeitseintritt über die Spezifikation hinaus, Überspannungen, unbefugte Änderungen).

    • Bei Beendigung hat der Kunde die gesamte gemietete Ausrüstung innerhalb von 30 Tagen im Wesentlichen in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie empfangen wurde (normale Abnutzung ausgenommen). Deinstallation und Rücksendung gehen zulasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Geräte werden zum jeweils geltenden Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

    3.4 Mietkaufmodell (optional)

    • Sofern in der Auftragsbestätigung gewählt, wird Ausrüstung zu Mietbedingungen gemäß Anlage 3.3 für eine vereinbarte Mietlaufzeit von mindestens 36 Monaten je Gerät (die "Mietlaufzeit") mit aufgeschobenem Eigentumsübergang bereitgestellt.

    • Das Eigentum an jedem Gerät verbleibt während seiner Mietlaufzeit bei Vemco. Mit Ablauf der Mietlaufzeit eines Geräts geht das Eigentum ohne zusätzliches Entgelt automatisch auf den Kunden über, sofern (i) alle Mietentgelte und sonstigen für dieses Gerät für die gesamte Mietlaufzeit geschuldeten Beträge vollständig gezahlt wurden und (ii) der Kunde sich nicht in wesentlicher Vertragsverletzung befindet.

    • Zur Klarstellung: Die Bereitstellung von Ausrüstung nach diesem Modell stellt eine Mietvereinbarung mit aufgeschobenem Eigentumsübergang dar und begründet weder einen Verkauf bei Lieferung noch einen Ratenkauf oder eine Finanzierungsvereinbarung.

    • Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht mit der Lieferung (oder Installation, sofern beauftragt) auf den Kunden über; der Kunde hat die Geräte bis zum Eigentumsübergang zum Wiederbeschaffungswert versichert zu halten.

    • Nach dem Eigentumsübergang entfällt das Mietentgelt für das Gerät; das Softwareabonnement und etwaige Supportpläne für das Gerät laufen zu den dann geltenden Entgelten nach dem Vertrag weiter. Übertragene Geräte werden in ihrem dann aktuellen Zustand übergeben; eine fortlaufende Abdeckung kann über einen jährlichen Wartungsvertrag (Anlage 2.4) oder eine Garantieverlängerung nach Anlage 3.2 abgesichert werden, wo angeboten.

    • Eine vorzeitige Beendigung vor Ablauf der Mietlaufzeit eines Geräts richtet sich nach den Fälligstellungsregeln der Anlage 3.3; in diesem Fall geht das Eigentum nicht über und das Gerät wird zurückgegeben.

    ANLAGE 4 — AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG

    Der Auftragsverarbeitungsvertrag der Parteien gemäß Art. 28 DSGVO ist diesem Vertrag beigefügt und Bestandteil davon; er umfasst:

    • Den Auftragsverarbeitungsvertrag (Hauptteil): dokumentierte Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32), Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldung von Verletzungen, Prüfrechte, Löschung/Rückgabe bei Beendigung.

    • Anhang A — Beschreibung der Verarbeitung (Art, Zweck, Datenkategorien, betroffene Personen). Die Lösung verarbeitet anonymisierte Zähldaten; es werden keine Bilder oder Videoaufzeichnungen gespeichert.

    • Anhang B — Sicherheitsmaßnahmen (technische Dokumentation, einschließlich der Architektur zur Erfassung und Verarbeitung von Sensordaten).

    • Anhang C — Unterauftragsverarbeiter. Bei Vertragsschluss genehmigt: Amazon Web Services (AWS), Frankfurt, Deutschland (EU/EWR) — Hosting, Speicherung, Verarbeitung und Netzwerkdienste. Änderungen werden vorab mit Widerspruchsrecht mitgeteilt.

    Sämtliche Verarbeitung findet innerhalb des EU/EWR-Raums statt. Etwaige Übermittlungen außerhalb des EU/EWR-Raums erfordern EU-Standardvertragsklauseln oder gleichwertige Garantien.

    ANLAGE 5 — SICHERHEITS- UND COMPLIANCE-DOKUMENTATION

    Die folgende Dokumentation belegt das Informationssicherheitsniveau von Vemco und steht dem Kunden unter den Vertraulichkeitspflichten der Ziffer 18 zur Verfügung:

    5.1 Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS)

    Vom Vorstand genehmigte, jährlich überprüfte Richtlinien und Standards in Anlehnung an ISO/IEC 27001:2022, die DSGVO und das dänische Datenschutzgesetz sowie das dänische NIS-2-Gesetz (in Kraft seit 1. Juli 2025):

    • Informationssicherheitsrichtlinie

    • Standard für Kontenverwaltung und Zugriffskontrolle

    • Passwortstandard

    • Netzwerksicherheitsstandard

    • Standard für Sicherheitsprotokollierung

    • Backup-Richtlinie

    • Standard für das Management von IT-Sicherheitsvorfällen

    • Standard für Schwachstellen- und Patch-Management

    • Standard für Sicherheit in der Systementwicklung

    • Standard für Lieferantenmanagement

    • Standard für das Management von IKT-Vermögenswerten

    • Standard für physische und umgebungsbezogene Sicherheit

    5.2 Unabhängige Sicherheitstests

    Vemco beauftragt ein unabhängiges Cybersicherheitsunternehmen (derzeit Prueba Cybersecurity ApS) mit: einem jährlichen Web-Penetrationstest der Plattform nach dem OWASP Testing Guide mit erweitertem Fokus auf Zugriffskontrolle (Grey-Box-Methodik); fortlaufendem Schwachstellen-Scanning ausgewählter Produktions-IPs zweimal wöchentlich; sowie vierteljährlichen Sicherheitsberatungsterminen. Die aktuelle Erklärung unabhängiger Sicherheitsberater wird dem Kunden bei Vertragsschluss und bei jährlicher Verlängerung zur Verfügung gestellt.

    5.3 Fernzugriff und Geräteverwaltung

    Die Sensorwartung folgt derselben cloudverwalteten Architektur, die auch führende Netzwerk- und IoT-Anbieter verwenden: Verwaltungsverbindungen werden stets ausgehend vom Sensor zum Device Manager von Vemco über einen verschlüsselten Tunnel (Reverse Proxy) aufgebaut. Im Netzwerk des Kunden sind keine eingehenden Firewall-Freigaben erforderlich, und die Verbindung ist auf die eigene Weboberfläche des Sensors beschränkt — Vemco hat keinen Zugriff auf das Netzwerk des Kunden. Dies ermöglicht Massen-Firmware-Updates, Kalibrierung und Konnektivitätsprüfungen (Ziffer 6.3) ohne Vor-Ort-Besuche. Bevorzugt der Kunde dies, kann stattdessen ein vom Kunden bereitgestelltes VPN genutzt werden; Supportsitzungen auf Desktop-Ebene erfolgen stets begleitet, mit dem Kunden als Supervisor. Sämtliche Zugriffe sind rollenbasiert, auf autorisiertes Personal beschränkt und werden gemäß dem ISMS protokolliert.

    5.4 Hosting und Architektur

    Die Plattform läuft auf redundanter, dedizierter (nicht geteilter) Infrastruktur bei AWS Frankfurt (EU), zertifiziert nach den geltenden EU-Datenschutzrahmen. Die technische Architektur (Erfassungsprotokolle, Parsing, Queueing, Speicherung) ist in der Beschreibung der Architektur zur Erfassung und Verarbeitung von Sensordaten dokumentiert (Anhang B zu Anlage 4).

    ANLAGE 6 — VERSICHERUNGSNACHWEISE

    Die aktuellen, von Tryg Forsikring A/S ausgestellten Versicherungsnachweise sind beigefügt:

    Deckung Deckungssumme Zeitraum
    Cyberversicherung (Police 655 842.348) DKK 10.000.000 je Schadenfall und je Versicherungsjahr 1. Jan. 2026 – 1. Jan. 2027 (jährlich verlängert)
    Betriebs- und Produkthaftpflicht (Police 670-8.078.827) DKK 15.000.000 pro Jahr — weltweiter Geltungsbereich Gültig bis 1. Jan. 2027 (jährlich verlängert)
    Gesetzliche Arbeitsunfallversicherung (Police 653 928.063) Gemäß dem dänischen Arbeitsunfallversicherungsgesetz 1. Jan. 2026 – 1. Jan. 2027 (jährlich verlängert)

    Die Nachweise werden nur zu Informationszwecken ausgestellt und erweitern oder ändern die zugrunde liegenden Policen nicht. Aktualisierte Nachweise werden bei Verlängerung auf angemessene Anfrage des Kunden zur Verfügung gestellt (Ziffer 14).

    ANLAGE 7 — ENTGELTE UND LEISTUNGSVERZEICHNIS (BOQ)

    7.1 Wiederkehrende Abonnementgebühren (Listenpreise, EUR, pro Monat)

    Paket Einheit Listenpreis / Monat
    VemSpace je Gerät EUR 15
    VemCount Lite je Gerät EUR 20
    VemCount Pro je Gerät EUR 35
    VemTrack Lite je Gerät EUR 45
    VemTrack Pro je Gerät EUR 55
    VemTenant je Filiale EUR 15
    VemLease — Plattformgebühr pro Monat EUR 2.000
    VemLease — Mietergebühr je Mieter / Monat EUR 10
    VemMaps Data (interaktive 2D- und 3D-Karten, Live-Sensordaten) je Standort (alle Etagen inkl.) EUR 299
    VemMaps Complete (All-in-Digitalisierung; Mindestlaufzeit 36 Mon.) je Standort (alle Etagen inkl.) EUR 399
    VemMaps Connect (eigener Kartierungs-Workspace des Kunden via API) je Standort EUR 149
    VemMaps Solo (eigenständige Digitalisierung und Wegeführung) je Standort (alle Etagen inkl.) EUR 229
    Space Booking (VemSpace-Zusatzmodul) je Gerät / Nutzer gemäß Auftragsbestätigung
    VemIndex nach Vereinbarung gemäß Auftragsbestätigung
    HaaS-Miete (falls gewählt) je Sensor / Monat — mind. 36 Mon., Anlage 3.3 gemäß Auftragsbestätigung
    Sensor Health Mgmt Plan / AMC (optional) nach Vereinbarung gemäß Auftragsbestätigung

    Ein "Standort" für VemMaps ist ein physischer Standort oder Gebäudekomplex an einer Adresse — alle Etagen und Ebenen ohne monatlichen Aufpreis eingeschlossen. Die für diesen Kunden vereinbarten Entgelte, einschließlich etwaiger Mengenrabatte, sind in der Auftragsbestätigung genannt; schweigt die Auftragsbestätigung, gelten die Listenpreise. Jährlicher Abonnementwert = Monatssumme × 12, jährlich im Voraus in Rechnung gestellt (Ziffer 8).

    7.2 Einmalige Entgelte und Leistungsverzeichnis (BOQ)

    Das standortbezogene Leistungsverzeichnis (Sensoren, Lizenzen, SLA/MAC, Verkabelung, Installation und Kalibrierung) ist der Auftragsbestätigung beigefügt und folgt dem Standardformat von Vemco für Leistungsverzeichnisse/Angebote. Beispielhafte Positionsstruktur: Sensorhardware; Softwarelizenz (inkl. Bulk-Lizenzierung, soweit einschlägig); Service-Level-Vereinbarung und MAC; Verkabelung; Installation und Kalibrierung; VemMaps Einrichtung und Digitalisierung: EUR 490 je Standort (bis zu 3 Etagen), EUR 150 je weitere Etage — in VemMaps Complete mit dessen 36-monatiger Laufzeit enthalten; VemMaps Connect Integration und Einrichtung des Datenmappings: EUR 490 je Standort.

    7.3 Stundensätze

    Beratung, zusätzliche Service-Checks, Migrationsunterstützung (Ziffer 10) und sonstige Aufwandsarbeiten werden zu den jeweils geltenden Stundensätzen von Vemco abgerechnet — derzeit EUR 80 pro Stunde für Technikertätigkeiten (Installation, Kalibrierung, Migration, erneute Validierung) und EUR 170 pro Stunde für Entwicklungstätigkeiten (Integrationen, kundenspezifische Entwicklung) — jährlich angepasst gemäß Ziffer 8.4 — die Indexierung gilt für die jährlichen Software-Abonnementgebühren (mindestens 3 % / Marktindexierung). Die Migration auf Drittplattformen wird mit einer (1) Stunde je Sensor zum Technikersatz veranschlagt.

    Anlage 8 wird nachstehend auf Englisch wiedergegeben. Die Anlage legt unter anderem die Vertragssprache je Region fest; diese ist in allen Regionen Englisch, mit den aus der Tabelle ersichtlichen Ausnahmen. Die Anlage wird daher nicht übersetzt.

    SCHEDULE 8 — CONTRACTING ENTITIES & JURISDICTION

    The Vemco entity entering into the Agreement, the governing law, the venue, the contract language and the invoicing currency depend on the Customer’s region, as set out below. The row matching the Customer’s billing address applies and, for that Agreement, replaces Clause 24.1 where it differs. Entries marked [†] are subject to confirmation by local counsel before first use in that market.

    Customer region Vemco contracting entity Governing law Venue / forum Language / currency
    Denmark & rest of EU/EEA (excl. below) Vemco Group A/S (CVR 32 07 62 11) Denmark Court in Kolding English / EUR or DKK
    Sweden Vemco Group A/S Denmark Court in Kolding English / SEK
    Spain Vemco Group A/S Denmark Court in Kolding English / EUR
    United Kingdom Vemco Group A/S [or UK entity †] England & Wales [†] Courts of England & Wales English / GBP
    Türkiye Vemco Group A/S [†] Denmark [†] Arbitration, ICC Copenhagen [†] English / EUR
    United Arab Emirates Vemco Group A/S — invoiced via VEM COUNT TECHNOLOGIES L.L.C, Dubai (TRN 100571236700003) as billing agent [†] UAE federal law [†] DIFC Courts or DIAC arbitration [†] (keeps English) English / AED
    Saudi Arabia Vemco Group A/S — local billing agent / distributor for VAT [†] KSA law [†] SCCA arbitration, Riyadh [†] Arabic prevails in KSA courts [†] / SAR
    Brazil [BR entity / Vemco Group A/S †] Brazil [†] CAM-CCBC arbitration, São Paulo [†] Portuguese version recommended [†] / BRL
    Canada Vemco Group A/S [†] Ontario [†] Courts of Ontario English / CAD
    Australia / Oceania Vemco Group A/S [†] Queensland [†] Courts of Queensland English / AUD

    Where the contracting entity is a Vemco group company other than Vemco Group A/S, that entity assumes the rights and obligations of “Vemco” under the Agreement for the relevant Customer; the insurance in Clause 14 and the security programme in Clause 12 are maintained at group level. Group substitution: if the Vemco contracting entity ceases operations, exits the relevant market or is dissolved, Vemco Group A/S — or another Vemco group entity designated by it — may assume the Agreement in that entity’s place by written notice to the Customer, and the Customer hereby consents in advance to such transfer, provided the Service, the fees and the terms remain unchanged. Vemco shall wherever possible effect such substitution before any cessation takes effect. Local billing: Vemco may issue invoices through a local Vemco group entity (e.g. for VAT/TRN or other local tax compliance) without that entity becoming a party to the Agreement; payment of such an invoice discharges the Customer’s payment obligation, and the contracting entity remains solely responsible for the Service and all obligations under the Agreement. Region-specific mandatory adjustments (e.g. late-payment charges in jurisdictions where statutory interest does not apply) are set out in the Order Confirmation or a region rider.